UK-Ltd: Jährliche Pflichten für Geschäftsführer im Ausland

Taschenrechner und gedruckter Finanzbericht mit Diagrammen und Stift auf einem Schreibtisch

Eine britische Ltd bringt nach der Gründung wiederkehrende Pflichten mit, unabhängig davon, ob sie viel oder wenig Umsatz macht. Dazu gehören in der Regel das Confirmation Statement, der Jahresabschluss bei Companies House, die Steuererklärung für die Corporation Tax bei HMRC und, je nach Geschäft, die VAT-Registrierung. Genaue Fristen nennt jeweils GOV.UK; wer in Deutschland lebt, sollte außerdem die deutschen Steuerfragen mit einem Steuerberater klären.

Die Fristenlogik über das Jahr

Das Gründungsdatum der Gesellschaft bestimmt viele Termine, nicht das Kalenderjahr. Ihr Geschäftsjahr, das Datum der Gründung und der Zeitpunkt der Registrierung bei HMRC legen fest, wann Unterlagen fällig werden. Der Rhythmus unterscheidet sich also von dem, den Gründer aus Deutschland kennen, wo Steuererklärungen meist an das Kalenderjahr anknüpfen. Eine verlässliche Übersicht entsteht erst, wenn Sie Ihre eigenen Daten bei Companies House und im HMRC-Konto nachsehen. Konkrete Fristen nennen wir hier nicht, weil sie sich ändern können; maßgeblich sind die Seiten von GOV.UK.

Was ein Confirmation Statement ist

Das Confirmation Statement ist eine regelmäßige Bestätigung gegenüber Companies House, dass die gespeicherten Angaben zur Gesellschaft noch stimmen, etwa zu Geschäftsführern, Anteilseignern und Firmenadresse. Es ist keine Steuererklärung und keine Bilanz. Wie es abgegeben wird und welche Angaben nötig sind, erklärt GOV.UK zum Confirmation Statement. Wer die Abgabe versäumt, riskiert Folgen; welche, regelt Companies House.

Jahresabschluss und Companies House

Außerdem muss die Gesellschaft ihre Jahresabschlüsse bei Companies House einreichen. Der Umfang hängt von der Größe der Gesellschaft ab. Diese Anforderungen beschreibt GOV.UK zum Jahresabschluss einer Limited Company. Viele Geschäftsführer lassen den Abschluss von einer Buchhalterin oder einem Accountant erstellen, der das britische Rechnungswesen kennt. Ob das bei Ihnen sinnvoll ist, hängt von Ihrem Geschäft ab.

Junge Frau mit Taschenrechner und Notizbuch in einem Büro
Der Jahresabschluss ist eine der wiederkehrenden Pflichten einer UK-Ltd.

Corporation Tax und HMRC

Eine Ltd ist eine eigene Steuerpflichtige. Sie muss sich bei HMRC für die Corporation Tax registrieren und eine Steuererklärung für die Gesellschaft abgeben. Die Seite GOV.UK zur Corporation Tax beschreibt, wer sie zahlt, wann und wie die Erklärung einzureichen ist. Steuersätze und Fristen werden hier bewusst nicht wiedergegeben, da sie sich ändern können. Die Corporation Tax ist übrigens nicht der Jahresabschluss: Beide werden getrennt eingereicht und haben eigene Fristen.

VAT-Registrierung: wann sie ein Thema wird

VAT ist die britische Umsatzsteuer. Ob und ab wann sich eine Ltd dafür registrieren muss, hängt unter anderem von Umsatz und Art der Geschäfte ab. Die zuständigen Regeln stehen auf der Seite GOV.UK zur VAT-Registrierung. Auch eine freiwillige Registrierung kann vorkommen. Die Schwellenwerte ändern sich, daher steht hier keine Zahl; prüfen Sie die aktuelle Seite oder fragen Sie Ihren Accountant.

Pflicht Zuständige Stelle Wo die Details stehen
Confirmation Statement Companies House GOV.UK: File a confirmation statement
Jahresabschluss Companies House GOV.UK: Prepare and file annual accounts
Corporation Tax HMRC GOV.UK: Corporation Tax
VAT HMRC GOV.UK: Register for VAT

Identitätsprüfung und Firmenadresse

Companies House hat ein Verfahren zur Identitätsprüfung eingeführt. Wer davon betroffen ist und wann, beschreibt die Seite zur Identitätsprüfung bei Companies House. Ob sie in Ihrem Fall nötig ist, entnehmen Sie bitte der aktuellen Anleitung; wir treffen dazu keine pauschale Aussage.

Zusätzlich braucht eine Ltd eine Anschrift im Vereinigten Königreich als eingetragenen Sitz (Registered Office). Diese Adresse wird öffentlich einsehbar geführt. Wer eine Gesellschaft von Deutschland aus leitet, sollte sich überlegen, welche Anschrift er dafür nutzt und wer Post entgegennimmt, damit Briefe von Companies House oder HMRC nicht liegen bleiben.

Wohnsitz in Deutschland: steuerliche Fragen für den Steuerberater

Eine britische Ltd mit Geschäftsführer in Deutschland wirft Fragen auf, die weder Companies House noch HMRC beantworten. Dazu gehören etwa, ob die Gesellschaft auch in Deutschland steuerlich geführt wird (Ort der Geschäftsleitung), wie Gewinnausschüttungen und Geschäftsführervergütung behandelt werden und ob Meldepflichten für Auslandsbeteiligungen bestehen. Das sind keine Fragen, die man aus einem Blogartikel beantwortet. Sprechen Sie vor der Gründung mit einem Steuerberater, und informieren Sie sich beim Bundesfinanzministerium zu allgemeinen Vorgaben. Unsere Leistungen rund um die UK-Ltd Gründung ersetzen diese Beratung nicht.

Einen eigenen Jahreskalender aufbauen

Statt auf Erinnerungen per E-Mail zu warten, hilft ein eigener Kalender. Tragen Sie ein, wann die Gesellschaft gegründet wurde, wann das Geschäftsjahr endet und welche Daten Companies House und HMRC Ihnen mitgeteilt haben. Ergänzen Sie jeweils einen Puffer, damit Unterlagen rechtzeitig fertig sind und nicht erst kurz vor Ablauf einer Frist bearbeitet werden.

Für jede Pflicht lohnt sich eine kleine Routine: Wer liefert die Zahlen, wer prüft sie, wer reicht ein, und wo liegt die Bestätigung der Einreichung? Gerade bei Gesellschaften, die von Deutschland aus geführt werden, hilft es, die Zuständigkeiten schriftlich festzuhalten. Dann ist auch klar, was passiert, wenn Sie im Urlaub oder krank sind.

Planen Sie zudem Zeit für die Buchhaltung ein. Eine Ltd muss ihre Geschäftsvorfälle nachvollziehbar aufzeichnen, und die Qualität dieser Aufzeichnungen entscheidet darüber, wie reibungslos Jahresabschluss und Steuererklärung gelingen. Ein laufend gepflegtes Buchhaltungssystem ist deutlich weniger Arbeit als eine Aufarbeitung am Jahresende.

Wichtig ist außerdem die Erreichbarkeit: Companies House und HMRC schreiben an die hinterlegten Adressen und Konten. Hinterlegen Sie eine E-Mail-Adresse, die Sie tatsächlich lesen, und prüfen Sie regelmäßig, ob Briefe an der Geschäftsadresse ankommen. Verpasste Post ist einer der häufigsten Gründe, warum Fristen übersehen werden, obwohl die Gesellschaft ansonsten ordentlich geführt ist.

Wer die Pflichten nicht selbst übernehmen möchte, kann Teile auslagern, etwa an einen britischen Accountant oder an einen Dienstleister, der die Termine überwacht. Verantwortlich bleibt dennoch die Geschäftsführung der Gesellschaft. Klären Sie deshalb schriftlich, wer was liefert und wer Einreichungen auslöst. Fragen Sie auch nach, ob die Beratung deutsche Steuerfragen einschließt, denn das ist bei britischen Dienstleistern in der Regel nicht der Fall.

Häufige Fragen

Muss eine Ltd ohne Umsatz trotzdem Unterlagen einreichen?

In der Regel ja. Auch eine ruhende oder wenig aktive Gesellschaft hat Pflichten gegenüber Companies House und HMRC. Details stehen bei GOV.UK.

Wo finde ich meine Fristen?

Im Online-Konto bei Companies House und im HMRC-Konto. Wir nennen bewusst keine festen Daten, weil sie sich von Fall zu Fall unterscheiden.

Ersetzt das Confirmation Statement den Jahresabschluss?

Nein. Es sind zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichem Inhalt.

Muss ich als Geschäftsführer in Deutschland etwas zusätzlich erklären?

Möglicherweise. Das hängt von Ihrer Situation ab und gehört zu den Fragen, die ein Steuerberater klärt.

Wenn Sie eine Gründung planen oder Ihre bestehende Gesellschaft sortieren wollen, informieren Sie sich über die aktuellen Preise oder senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Antragsformular zur Firmengründung. Ein Gespräch ist unverbindlich.