In den VAE gibt es zwei Steuerebenen, die für Firmen in Dubai wichtig sind: die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer (VAT). Nach den Angaben des Finanzministeriums müssen sich steuerpflichtige Unternehmen grundsätzlich registrieren, auch Freezone-Gesellschaften. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Tätigkeit, Einkünften und den Voraussetzungen ab.
Steuerebenen in den VAE: Körperschaftsteuer und VAT
Die Körperschaftsteuer knüpft an den Gewinn eines Unternehmens an. Die VAT ist eine Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen. Beide laufen getrennt, mit eigenen Registrierungen und Fristen. Zuständig ist für beide Steuerarten die Federal Tax Authority; Informationen finden Sie auf tax.gov.ae und beim Finanzministerium. Wir geben hier bewusst keine Steuersätze oder Schwellenwerte an, weil sie sich ändern können. Lesen Sie sie auf den offiziellen Seiten nach und beachten Sie das Datum der Veröffentlichung.
Registrierung zur Körperschaftsteuer: wer sich registrieren muss
Das Gesetz gilt laut Finanzministerium für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Jede steuerpflichtige Person muss sich registrieren und erhält eine Registrierungsnummer. Das schließt Gesellschaften in Freezones ein. Die Frist und das Verfahren stehen auf den Seiten der Behörde; verpassen sollten Sie sie nicht, weil Versäumnisse Folgen haben können. Welche Frist für Ihre Gesellschaft gilt, klären Sie mit einem Steuerberater, der sich mit den VAE auskennt.
VAT-Registrierung: Schwellen und Ablauf laut offizieller Quelle
Die Umsatzsteuer wird bei der Federal Tax Authority registriert. Ob Sie sich registrieren müssen oder freiwillig registrieren können, hängt vom Umsatz mit steuerbaren Leistungen ab. Die Grenzen finden Sie auf der Seite der Behörde. Wer die Registrierung braucht, richtet sie in der Regel online ein und hinterlegt Unternehmensdaten, Lizenz und Kontaktdaten. Danach gehören regelmäßige VAT-Erklärungen und eine ordentliche Rechnungsstellung dazu. Für Ihre Entscheidung zählt allein der aktuelle Stand der Behörde, nicht ein Blogbeitrag.
Freezone-Firmen und Steuern: offizielle Regeln prüfen
Häufig hört man, Freezone-Firmen seien steuerfrei. Diese Aussage ist zu pauschal. Das Finanzministerium schreibt, dass eine Freezone-Person unter bestimmten Voraussetzungen („Qualifying Free Zone Person“) für qualifizierende Einkünfte einen Satz von 0 Prozent erhalten kann. Das ist an Bedingungen geknüpft, etwa an die Art der Einkünfte. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, kann anders behandelt werden. Lassen Sie diese Einordnung für Ihr Geschäftsmodell von einem Steuerberater prüfen, bevor Sie Preise oder Gewinne planen.
Buchführung und Jahreserklärung
Unabhängig vom Steuersatz sollten Sie Unterlagen ordentlich führen: Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge und die Lizenzunterlagen. Die Steuererklärung baut darauf auf, ebenso eine mögliche Prüfung der Behörde. Eine einfache Ablage nach Monaten, getrennt für Einnahmen und Ausgaben, spart später viel Zeit. Auf der Preisseite führen wir für Dubai Leistungen wie Buchhaltungsunterstützung und VAT-Registrierung auf. Welche davon Sie benötigen, besprechen wir gern im Gespräch. Unser Angebot zur Gründung beschreiben wir unter Firmengründung in Dubai.
Wohnsitz in Deutschland: eigene Pflichten, sachlich und mit Steuerberater
Wer in Deutschland wohnt, ist hier grundsätzlich mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Ob und wie Ergebnisse einer Firma in Dubai in Deutschland erfasst werden, hängt vom Einzelfall ab: etwa davon, wo die Firma geleitet wird und wie sie im deutschen Steuerrecht einzuordnen ist. Das klingt komplizierter, als es in der Praxis sein muss, wenn Sie früh Unterlagen zusammentragen und einen Steuerberater fragen. Wir geben hier keine Steuerberatung. Hinweise zum deutschen Steuerrecht finden Sie beim Bundesfinanzministerium und beim Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de).
Fragen an den Steuerberater
- Welche Registrierungen (Körperschaftsteuer, VAT) betreffen meine Firma konkret?
- Gilt für mich die Einordnung als Qualifying Free Zone Person, und wie wirkt sich das auf meine Einkünfte aus?
- Wie ist die Firma in Dubai aus deutscher Sicht einzuordnen, wenn ich in Deutschland wohne?
- Welche Unterlagen und Meldungen brauche ich in Deutschland zusätzlich?
- Wer erstellt die Buchführung und die Erklärungen vor Ort?
Praktische Schritte nach der Gründung
Viele Gründer denken erst an Steuern, wenn die erste Rechnung gestellt ist. Besser ist ein kleiner Fahrplan, den Sie gleich nach der Gründung festhalten.
- Prüfen Sie auf den offiziellen Seiten, ob und bis wann Sie sich zur Körperschaftsteuer registrieren müssen.
- Beobachten Sie Ihren Umsatz mit steuerbaren Leistungen, damit Sie eine VAT-Registrierung nicht verpassen.
- Richten Sie eine Buchführung ein, die Einnahmen, Ausgaben und Belege nachvollziehbar trennt.
- Notieren Sie Fristen für Erklärungen und Zahlungen im Kalender.
- Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die deutsche Seite, bevor Gewinne an Sie fließen.
Rechnungen sollten die Angaben enthalten, die die Behörde für steuerliche Rechnungen verlangt; die genauen Pflichtangaben finden Sie bei der Federal Tax Authority. Wer erst später nachbessert, muss unter Umständen Rechnungen korrigieren. Ebenso wichtig ist, dass Verträge, Lizenzunterlagen und Kontoauszüge zusammenpassen, denn bei Rückfragen werden sie gemeinsam betrachtet.
Denken Sie auch an Fristen für Verlängerungen: Lizenzen laufen in der Regel jährlich, und steuerliche Pflichten laufen davon unabhängig. Es lohnt sich, beides in einem gemeinsamen Kalender zu führen, damit keine Registrierung oder Erklärung untergeht.
Planen Sie zudem ein, dass sich gesetzliche Vorgaben und Formulare ändern können. Prüfen Sie daher vor jeder Frist die Hinweise der Behörde und verlassen Sie sich nicht auf Informationen aus dem Vorjahr. Ein Steuerberater mit Erfahrung in den VAE kennt die aktuellen Abläufe und hält Sie bei Änderungen auf dem Laufenden.
Unser Tipp zum Schluss: Trennen Sie von Beginn an privates und geschäftliches Geld. Zahlungen der Firma an Sie sollten nachvollziehbar sein, mit Datum, Betrag und Grund. Das erleichtert sowohl die Erklärungen in den VAE als auch das Gespräch mit dem deutschen Steuerberater.
Häufige Fragen
Zahlen Freezone-Firmen keine Körperschaftsteuer?
Nicht pauschal. Das Finanzministerium nennt für bestimmte Gesellschaften unter Bedingungen einen Satz von 0 Prozent auf qualifizierende Einkünfte. Registrieren müssen sich Freezone-Gesellschaften trotzdem.
Ab wann ist die VAT-Registrierung Pflicht?
Das richtet sich nach den Schwellen der Federal Tax Authority. Lesen Sie den aktuellen Stand auf tax.gov.ae nach.
Kann ich Körperschaftsteuer und VAT selbst registrieren?
Die Registrierung läuft über die Portale der Behörden. Viele Gründer lassen sich dabei unterstützen, weil Fristen und Angaben genau stimmen müssen.
Muss ich in Deutschland etwas melden?
Das kann sein. Welche Mitteilungen und Erklärungen für Sie anfallen, klären Sie mit einem Steuerberater.
Wenn Sie wissen möchten, welche Schritte für Ihre Firma in Dubai anstehen, erreichen Sie uns über die Seite Kontakt für die Erstberatung. Eine neue Gründung können Sie zudem mit dem Antragsformular zur Firmengründung anstoßen. Beides ist unverbindlich.