Wer verpackte Ware an Endkunden in Deutschland verschickt, muss sich in der Regel im Verpackungsregister LUCID registrieren und seine Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Das gilt grundsätzlich auch für Marktplatzverkäufer. Der Ablauf ist nicht kompliziert, wird aber oft erst bemerkt, wenn ein Marktplatz nach der Registrierungsnummer fragt.
Was das Gesetz verlangt: VerpackG kurz erklärt
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) soll sicherstellen, dass Verpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen, eingesammelt und verwertet werden. Dafür zahlen die Unternehmen, die verpackte Ware in Verkehr bringen, in ein System ein. Den Gesetzestext lesen Sie unter gesetze-im-internet.de/verpackg. Diese Übersicht ersetzt ihn nicht und ist keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich, prüfen Sie deshalb immer die aktuelle Fassung.
Wer betroffen ist: Hersteller, Händler und Marktplatzverkäufer
Das Gesetz spricht vom „Hersteller“ und meint damit denjenigen, der mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Bei Online-Händlern betrifft das nicht nur die Produktverpackung, sondern auch Versandkartons, Füllmaterial und Folien, mit denen Sie an Privatkunden liefern. Wer über Amazon verkauft und das Fulfillment nutzt, ist damit nicht automatisch aus der Pflicht: Es kommt darauf an, wer die Verpackung befüllt und in Verkehr bringt. Prüfen Sie das für Ihr Modell anhand des Gesetzestextes oder mit einer Fachberatung.
Typische Fälle im Online-Handel sind Händler, die Ware selbst verpacken und versenden, Händler mit Versand über ein Fulfillment-Lager und Hersteller, die eigene Marken verkaufen. Bei jedem dieser Modelle kann die Zuständigkeit anders liegen. Halten Sie daher fest, wer in Ihrer Lieferkette die Verpackung zuerst befüllt.
Registrierung bei LUCID
Die Registrierung erfolgt online bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter verpackungsregister.org. Sie legen ein Konto an, geben Unternehmensdaten, Marken und die Art der Verpackungen an und erhalten eine Registrierungsnummer. Halten Sie dafür bereit:
- Firmendaten und Ansprechpartner,
- Angaben zu Ihren Marken oder Handelsnamen,
- eine Übersicht, welche Verpackungsarten Sie verwenden (Karton, Papier, Kunststoff, Verbund).
Systembeteiligung ist ein eigener Schritt
Die Registrierung allein genügt nicht. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen Sie zusätzlich bei einem dualen System lizenzieren und die Mengen melden. Mehrere Anbieter stehen zur Auswahl, ihre Konditionen unterscheiden sich. Die gemeldeten Mengen sollten zu Ihren tatsächlichen Verkäufen passen, denn Abweichungen können später Rückfragen auslösen. Wie genau Daten gemeldet werden und welche Fristen und Erklärungspflichten gelten, steht auf den Seiten der Zentralen Stelle und im Gesetz.
In der Praxis hilft eine einfache Tabelle: Verpackungsart, Gewicht pro Sendung, geplante Sendungen pro Jahr. Damit lässt sich die Menge für die Lizenzierung nachvollziehbar schätzen und später mit den tatsächlichen Zahlen vergleichen.
Die Registrierungsnummer auf Marktplätzen hinterlegen
Marktplätze fragen die Nummer ab und können Angebote einschränken, wenn sie fehlt. Das Gesetz nimmt auch die Betreiber elektronischer Marktplätze in die Pflicht, die Registrierung zu prüfen. Im Verkäuferkonto gibt es dafür meist ein Feld in den Compliance- oder Verpackungsangaben. Wo genau, lesen Sie in der Hilfe des jeweiligen Marktplatzes, denn sie ändert sich gelegentlich. Unsere Seite zu Amazon-Dienstleistungen beschreibt, wobei wir bei Amazon unterstützen.
Wenn Sie aus dem Ausland, etwa über eine US-LLC, nach Deutschland liefern
Eine Firma im Ausland ändert nichts daran, dass die Ware in Deutschland an Endkunden gelangt. Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, sollte deshalb prüfen, ob die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz auch ihn treffen. Ob dabei zusätzliche Anforderungen für Anbieter ohne Sitz in Deutschland gelten, entnehmen Sie dem aktuellen Gesetzestext und den Hinweisen der Zentralen Stelle. Wir geben hier keine feste Auskunft, weil Details zur Zuständigkeit von der Konstellation abhängen.
Für Gesellschaften, die wir in Deutschland gründen, nennt unsere Preisseite die LUCID-Registrierung als Leistung beziehungsweise Zusatzleistung. Sie ist kein Kern unseres Angebots; wer nur diese Registrierung braucht, kann sie auch selbst vornehmen. Für die Gründung selbst finden Sie Informationen unter UG/GmbH Gründung in Deutschland.
Rückfragen an Steuerberater oder Fachberater
- Bin ich nach meinem Liefermodell „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes?
- Welche meiner Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig?
- Wie hänge ich die Mengenplanung an meine Absatzplanung (Saison, neue Produkte)?
- Wie wird der Aufwand buchhalterisch erfasst und in der Preiskalkulation berücksichtigt?
- Gibt es Besonderheiten, wenn mein Unternehmen im Ausland sitzt?
Checkliste vor dem ersten Versand nach Deutschland
Damit die Registrierung nicht zum Hindernis wird, hilft eine feste Reihenfolge. Sie lässt sich auch ohne Fachwissen abarbeiten und verhindert, dass ein Marktplatz Ihre Angebote kurzfristig einschränkt.
- Klären Sie, ob und für welche Verpackungen Sie als Hersteller gelten.
- Legen Sie das Konto bei der Zentralen Stelle an und notieren Sie die Registrierungsnummer.
- Wählen Sie ein duales System, vergleichen Sie Konditionen und schließen Sie den Vertrag ab.
- Melden Sie die geplanten Mengen je Verpackungsart.
- Hinterlegen Sie die Nummer im Verkäuferkonto des Marktplatzes.
- Planen Sie eine jährliche Kontrolle der Mengen, damit Meldung und Realität zusammenpassen.
Behalten Sie dabei im Blick, dass sich Marken, Sortiment und Verpackungen im Laufe des Jahres ändern. Neue Produkte oder ein anderer Versandkarton können eine Aktualisierung der Meldung nötig machen. Wer das ignoriert, riskiert Rückfragen, bei denen er alte Zahlen erklären muss. Eine kurze Notiz, wer im Unternehmen die Meldung pflegt, ist daher keine Förmelei, sondern spart Ärger.
Falls Sie Ihre Waren über mehrere Marktplätze verkaufen, genügt in der Regel eine einzige Registrierung für das Unternehmen. Wichtig ist nur, dass die Angaben zu Marken und Verpackungen vollständig sind und zur tatsächlichen Sortimentsstruktur passen. Bei Unsicherheit hilft die Servicestelle der Zentralen Stelle oder ein spezialisierter Berater.
Häufige Fragen
Ist LUCID dasselbe wie die Systembeteiligung?
Nein. LUCID ist das Register, in das Sie sich eintragen. Die Systembeteiligung ist die Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem dualen System. Beides gehört zu den Pflichten.
Gilt die Pflicht auch bei kleinen Mengen?
Das Gesetz kennt keine allgemeine Ausnahme für kleine Händler. Welche Erleichterungen es bei Mengen und Meldungen gibt, steht im Gesetzestext.
Wo trage ich die Nummer bei Amazon ein?
Die Hinweise finden Sie in der Seller-Central-Hilfe zur Verpackungsregistrierung. Menüführung und Pflichtangaben ändern sich, deshalb nennen wir hier keinen festen Klickpfad.
Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?
Das Gesetz sieht Folgen vor, etwa für den Vertrieb. Bußgeldhöhen nennen wir nicht, die Angaben dazu finden Sie im Gesetz.
Wenn Sie Gründung und laufende Pflichten in Deutschland gemeinsam planen möchten, nutzen Sie unverbindlich unser Antragsformular zur Firmengründung. Wir melden uns bei Ihnen, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.